Stockwerkeigentum

Wir übernehmen die Verwalterfunktion nach Art. 712s ff. ZGB.
Wir berufen die Eigentümerversammlung ein, leiten sie und führen das Protokoll. Die Umsetzung der Gemeinschaftsbeschlüsse wird ebenfalls durch uns durchgeführt. Wir erledigen die kaufmännische und technische Verwaltung in Bezug auf die gemeinschaftlichen Teile.