Bürgschaften
Seit 1929 erleichtern wir natürlichen und juristischen Personen die Sicherstellung von grundpfandlich gedeckten Hypotheken, Baukrediten und Darlehen zur Finanzierung von Wohneigentum. Der Bürgschaftsnehmer ist unabhängig von privaten Bürgen; Bittgänge zu Verwandten, Freunden oder zu Arbeitgebern bleiben ihm erspart, Vorbezüge aus Pensionskassen sind nicht notwendig. Diskretion und Anonymität sind gewährleistet. Der Bürgschaftsnehmer profitiert von den äusserst bescheidenen Kosten für die Bürgschaft und erhält von der Vertragsbank die Hypotheken zu günstigeren Konditionen.
In Abweichung zur “Wegleitung für Bürgschaftsnehmer” beträgt der bürgenfreie Vorgang per sofort 70% und nicht 75%.
”Wegleitung für Bürgschaftsnehmer” als PDF herunterladen.
